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Fördermittel und Bildungsurlaub

Für Interessenten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Förderung oder der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub der verschiedenen Bundesländer.
Diese Förderung kann für die Teilnahme an den Vojta-Therapie-Kursen – teilweise aber auch für die Teilnahme an Vojta-Workshops – der IVG beantragt werden und ist abhängig von den individuellen Voraussetzungen der Person, für die die Förderung gelten soll.

Hier eine Übersicht:

  1. Antrag auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen gemäß dem Bildungsurlaubsgesetz in den jeweiligen Bundesländern. Die Beantragung erfolgt durch den Weiterbildungsanbieter.
    www.bildungsurlaub.de
  2. Bildungsprämie
    www.bildungspraemie.info
  3. Bildungsscheck NRW
    www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
  4. Sächsische Aufbaubank
    www.sab.sachsen.de
  5. Investitionsbank Schleswig-Holstein
    www.ib-sh.de
  6. ESF und Freie und Hansestadt Hamburg
    www.weiterbildungsbonus.net

Bitte beachten Sie, dass je nach Förderwunsch vorgegebene Fristen eingehalten werden müssen.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,- € erhoben.